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Taucherärztliche Sprechstunde

Die Schwerelosigkeit zieht 500.000 Deutsche regelmäßig unter Wasser. Jeder 25. bis 30. Deutsche taucht mindestens einmal im Leben. Gerätetauchen hat jedoch besondere Gefahren: Druckverletzungen luftgefüllter Hohlräume (Mittelohr, Nasennebenhöhlen, Lunge, Taucherbrille) und das Ausgasen des in der Tiefe vermehrt gespeicherten Stickstoffs.

Um vermeidbare Risiken zu erkennen wird von der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e. V. (GTÜM) eine regelmäßige Untersuchung von Sporttauchern empfohlen. Für Tauchunfallversicherungen und das Tauchen im Verein wird diese in der Regel vorausgesetzt. Da Sporttauchen als privates Hobby zählt, dürfen Tauchtauglichkeitsuntersuchungen nicht zu Lasten der Allgemeinheit erbracht werden und müssen wie reisemedizinische Gesundheitsberatungen selbst gezahlt werden. Die Rechnungserstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Vor der Untersuchung werden Sie über die Kosten genau informiert und erhalten nach ihr eine detaillierte Rechnung. Ab April 2024 belaufen sich die Gesamtkosten in der Regel auf Euro 85,00, bzw. Euro 130,00 mit Belastungs-EKG. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob sie die Untersuchung bezuschusst. Wir verfügen über die (speziellen) Qualifikationen Tauchtauglichkeitsprüfung und Tauchmedizin der deutschen Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM e. V.), nicht über die (allgemeinere) Zusatzbezeichnung Sportmedizin.

Bitte beachten Sie:

  • Corona/COVID-19 und Tauchen: Die Dt. Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e.V. (GTÜM), Die Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG) und der Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) haben in einem gemeinsamen Stellungnahme vom 21.7.2022 auf folgendes hingewiesen: (1) Frühestens 10 Tage nach einer asymtomatischen Infektion oder nach einem mildem Schnupfen kann bei völliger Beschwerdefreiheit wieder getaucht werden. Es muss KEINE erneute ärztliche Untersuchung erfolgen, gegenüber dem Tauchpartner genügt eine entsprechende Selbsterklärung, siehe Vorlage der GTÜM/VDST/DLRG. (2) Nach einer COVID-19 bedingten (starken) Erkältung verlieren zuvor ausgestellte Atteste ihre Gültigkeit. Nach (!) Genesung soll mindestens vier Wochen bis zur erneuten Tauchsportuntersuchung gewartet werden. (3) Nach schwerer COVID-19 (mit Sauerstoffgabe oder mehr) sollten die Kontrolluntersuchungen beim Lungenfacharzt abgeschlossen sein und mindestens drei Monate nach Genesung mit der Tauchsportuntersuchung gewartet werden.
  • Unabdingbare Voraussetzung ist ein problemloser Druckausgleich des Mittelohrs, d h. wenn sie Mund und Nase geschlossen halten und pressen, dann muss es prompt in beiden Ohren "plopp" machen. Nach Verletzungen oder Operationen am Trommelfell ist eine HNO-ärztliche Freigabe für das Tauchen erforderlich.
  • Ein Ruhe-EKG und eine Lungenfunktion gehören zu jeder Tauchtauglichkeitsuntersuchung dazu, sowie ab dem 40. Lebensjahr ein Belastungs-EKG zur Beurteilung der körperlichen Leistungsfähigkeit - bei ernsthaften Zweifeln daran auch bei Jüngeren. Tauglichkeitsatteste haben eine Gültigkeit (sofern sich keine Krankheiten oder Unfälle ereignen) von drei Jahren (Alter 18.-39. Lebensjahr) bzw. einem Jahr (vor dem 18. oder ab dem 40. Lebensjahr)
  • Bitte bringen Sie den ausgefüllten Fragebogen der GTÜM e.V. und soweit vorhanden, bei chronischen Krankheiten oder nach größeren Unfällen schriftliche Befunde von Voruntersuchungen mit. Unter Umständen ist in diesen Fällen eine Beurteilung des behandelnden Facharztes notwendig.
  • Bitte vereinbaren Sie einen Termin vorzugsweise online oder telefonisch (06131-220 600).
  • Bitte prüfen sie die Deckung ihrer Krankenversicherung bzgl. Tauchunfälle innerhalb wie außerhalb Deutschlands. Schließen sie eine zusätzliche ab, wenn das nicht der Fall ist. Eine Druckkammerbehandlung kostet mehrere Tausend Euro!
  • Reisemedizin

    Für reisemedizinsche Beratungen, besonders zu Impfungen, Malariaprophylaxe und für´s Höhenbergsteigen besitzt die Praxis ein entsprechendes Zertifikat, Informationsdienste, Nachschlagewerke - und Leidenschaft! Zusätzlich verfügt Dr. Eiden über die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin vorzugsweise online oder telefonisch (06131-220 600). und nennen dabei Ziel, Zeitpunkt und Aktivitäten ihrer Reise. Vorerkrankungen und eine evtl. Dauermedikation sind ebenso bedeutsam. Bitte bringen Sie den Impfpass mit.

  • Bitte denken Sie auch an den Zahnarzt.
  • Empfehlenswerte Websites sind (... ohne das ich dafür hafte...): fit-for-travel.de (von dem Impfstoffhersteller GlaxoSmithKline), BExMed und UIAA (Höhenmedizin), Auswärtiges Amt (Gesundheit, Sicherheitslage, Länderinformationen).
  • Eine zusätzliche, von der Stiftung Warentest geprüfte Auslandskranken-, Bergungs- und Rückholversicherung ist auch innerhalb Europas - erst recht "outdoor" - sinnvoll und kostet nur 10-60 Euro. Lehnt die Flugesellschaft den Transport einer kranken oder verletzten Person ab, so kann der Rücktransport mit einem Ambulanzjet zehntausende Euro kosten!
  • Das schreiben die Krankenkassen dazu: "Insgesamt wird der Reisemedizin ein hoher Stellenwert für die Gesundheit beigemessen. Sind mehrere Impfungen nötig, können die Kosten mehrere hundert Euro betragen. Die Leistungen sind per Gesetz aus der Leistungspflicht der GKV ausgeschlossen, unabhängig davon, wie sinnvoll einzelne Maßnahmen unter Umständen sein. Gesetzliche Krankenkassen dürfen Reiseimpfungen als sogenannte Satzungsleistungen freiwillig übernehmen, was viele Kassen auch tun." (IGeL-Monitor, gekürzt, Stand 16.1.2012)
  • Die Beratungskosten belaufen sich in unserer Praxis in der Regel auf Euro 20,00 (bis zu 15 min) bis Euro 25,00 (mehr als 15 min) und für eine einzelne Impfung Euro 12,00 (Zusatzinjektionen Euro 6,00). Gelbfieberimpfungen sind wesentlich aufwendiger: Euro 27,00 ohne weitere reisemedizinische Beratung, Euro 50,00 mit dieser. Die Rechnungserstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), vor der Beratung/Impfung werden Sie über die einzelnen Kosten informiert. Die Kosten für die Impfstoffe aus der Apotheke sind dagegen wesentlich teurer.

  • Sie lieben Abenteuer? Für Outdoor-Erste-Hilfe und Medizinische Selbsthilfe darüber hinaus hätten wir die passenden Ratgeber. Bitte beachten Sie, dass schon aus steuerrechtlichen Gründen kein Verkauf in der Praxis erfolgen darf.